@ Gala:
Hab mal da angerufen, dass hat der Hannoveraner Verband beschlossen, musst du also nicht machen lassen. Ist nur, weil mein Hengst aus Hessen kommt. Und muss ich auch nur dann machen lassen, wenn das Fohlen so gebrannt werden soll. Wenn ich das Fohlen Rheinländisch brennen lasse, muss ich das wohl nicht einschicken. Hab auch auf der Internetseite von dem Verband was dazu gefunden, hab ich hier reinkopiert:
DNA-Typisierung bei Fohlen 2005
Bitte beachten Sie: Abstammungsüberprüfung aller Fohlen ab 2005
Der Vorstand des Hannoveraner Verbandes hat beschlossen, alle Fohlen des Geburtsjahrgangs 2005 (Fohlen ab dem 1.11.2004) einer Abstammungsüberprüfung per DNA-Profil zu unterziehen, bevor der Pferdepass ausgestellt wird.
Besonders schwerwiegend sind Fehlabstammungen, wenn sie nicht im Fohlenalter, sondern erst im späteren Leben eines Pferdes festgestellt werden. Sofern bei einer älteren Stute eine Fehlabstammung festgestellt wird, führt dies automatisch zur Aberkennung der Abstammungen aller ihrer Nachkommen. Dadurch kann es zu erheblichen finanziellen Schäden beim Besitzer bzw. Käufer und Verkäufer kommen.
Im Vorstand des Verbandes wurde dieser Beschluss intensiv diskutiert, weil man in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zusätzliche Belastungen für Züchter und Hengsthalter nach Möglichkeit vermeiden wollte. Jedoch setzte sich die Ansicht durch, dass die möglichen Schäden von später entdeckten falschen Abstammungen für Züchter, Hengsthalter und Verband ein weitaus größeres Risiko darstellen würden. Deshalb kommt der Verband nicht umhin, vor der Ausstellung eines Pferdepasses die Fohlen überprüfen zu lassen.
Um einen zügigen Ablauf der Abstammungsüberprüfung und die anschließende zeitgerechte Erstellung der Fohlenpässe zu erreichen, kommt es bei dieser Neuerung auf eine gute Zusammenarbeit diverser Personen bzw. Institutionen an. Nach Möglichkeit sollten die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung bereits vorliegen, wenn der Beauftragte des Landgestüts bzw. des Verbandes zur Registrierung des Fohlens zum Züchter kommt. Um dieses zu erreichen, werden die Züchter um Mitarbeit gebeten. Der Züchter sollte möglichst früh die Haarprobe vom Fohlen (und von der Mutter, sofern noch kein DNA-Profil vorliegt) nehmen und an das Genforschungsinstitut in Grub schicken. Hierzu bekommt er vom Verband für jedes Pferd, von dem eine Haarprobe benötigt wird, einen Briefumschlag zugeschickt (s. Abbildung 1 und 2). Die DNA-Typisierung der Mutterstuten wird nur einmal vorgenommen. Auf ihr im Computer gespeichertes DNA-Profil wird bei den späteren Fohlen zurückgegriffen. Sofern eine Stute bereits typisiert ist, bekommt der Züchter für diese Stute keinen Briefumschlag mehr zugeschickt. Der Züchter soll also die Haarproben selber entnehmen, wobei er auf besondere Sorgfalt bei der Probenentnahme achten muss. Jede Haarprobe muss einzeln in den dafür vorgesehenen Briefumschlag gegeben werden. Da die Untersuchung des DNA-Profils von den Haarwurzeln erfolgt, ist es wichtig, dass die Wurzeln mit entnommen werden. Die Haare dürfen also nicht abgeschnitten werden, sondern müssen ausgezupft werden. Das Haarbüschel sollte etwa die Stärke eines halben Bleistiftes haben, damit genügend Probenmaterial für die Untersuchung vorhanden ist. Bei den Fohlen kann die Probe aus dem oberen Bereich der Schweifrübe oder aus der Mähne entnommen werden. Bei den Stuten ist eine Entnahme aus der Mähne sinnvoll. Die Verwendung einer Flachzange kann zur Probenentnahme hilfreich sein. Es ist darauf zu achten, dass die Haare in die richtigen Umschläge kommen und dass diese nicht mit anderen Haaren gemischt werden, da sonst das Ergebnis verfälscht wird.
Die Probennahme ist per Unterschrift auf den Umschlägen zu bestätigen. Die Umschläge müssen dann gemeinsam an das Genforschungsinstitut in Grub gesendet werden (siehe Abbildung 3). Die Probenumschläge dürfen nicht direkt sondern müssen in einen Extraumschlag verschickt werden. Fehlerhaft entnommene Haarproben führen zu fehlerhaften Ergebnissen und verzögern die Ausstellung des Pferdepasses.
Natürlich können die Haarproben nach wie vor beim Registrieren der Fohlen durch den Beauftragten des Landgestüts bzw. des Verbandes genommen werden. Allerdings muss hier mit etwas verlängerten Zeiten bei der Ausstellung der Pferdepässe gerechnet werden.