Das Reiterhippodrom
#1

PFERDEKAUFVERTRAG

in Was oben nicht passt 29.08.2006 18:26
von Peppie • Großes Hufeisen | 390 Beiträge | 391 Punkte

Hallo!
Hat jemand vielleicht einen aktuellen Pferdekaufvertrag vorliegen,der mehr auf das Vorteil des Käufers bedacht ist,mag heißen,das falls mängel innerhalb von 2 Jahren entdeckt werden,das Pferd zurückgegeben werden kann.

Wäre lieb wenn ihr mir da ein paar Informationen lifern könntet!
Lg Lisa


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#2

RE: PFERDEKAUFVERTRAG

in Was oben nicht passt 30.08.2006 09:12
von Screamgirl • Turnierreiter | 4.105 Beiträge | 4105 Punkte

Also mal so ganz generell.. Der Verkäufer legt dir nen Vertrag vor und du kannst dann mit ihm bestimmte Details aushandeln - falls er sich darauf einlässt. Der Verkäufer wird dir keinen Vertrag zu DEINEN Gunsten geben - des ist ja schonmal ganz klar.

Kauft man bei einem Privatmensch ist das Recht anders als von einem Händler oder gewerbsmäßigen Züchter. ABER Züchter ist nicht gleich Züchter. Mit 1 Fohlen im Jahr ist man Hobbyzüchter u nicht gewerbsmäßig u fällt unter Privatrecht. Bei Auktionen gilt wieder ein anderes Recht und man muss unterscheiden zwischen kommerzieller Auktion und privater Auktion...

Auch wenn ich nix studiert habe - so oft wie ich auf die Fresse gefallen bin mit Pferdchenkaufen kenn ich mich langsam aber sicher aus ;o)




LG Julia

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"54, 74, 90, 2010 ja so stimmen wir alle ein. Mit dem Herz in der Hand und der Leidenschaft im Bein werden wir Weltmeister sein."




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