Das Reiterhippodrom
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RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:06von Mina • Reitlehrer | 5.765 Beiträge | 5833 Punkte
*michauchnochmaleinmisch* Sehe das wie Nic. Wir hatten auch vor einiger Zeit so einen Fall. Ein Schulpferd hat meinen und ein Pferd einer Bekannten zu Brei geschlagen. Versicherung hat 50 % übernommen, ich bin auf über 500,00 Euro sitzengeblieben.. die Bekannte auf über 2.000,00 Euro! Wie die Stimmung ab da gegenüber dem Verein war, kann sich jeder denken
Im Endeffekt haperts doch an allen Ecken und Enden. Die Versicherungen arbeiten gegen die VN und die Gerichte unterstützen das auch noch Da denkt man, man ist ja versichert, da kann nix passieren, und bei einem Schadenfall hat man den Schwarzen Peter.. Ne, bei diesen Themen kommt mir das Kotzen
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:07von Nic3010 • Turniertrottel | 1.643 Beiträge | 1643 Punkte
da mein pferd seins getreten hat und das andere Pferd nichts gemacht hat, muß ich dem A***loch wohl oder übel alles ersetzten!
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Die Menschen tun viel, um geliebt zu werden. Alles aber setzen sie daran, um beneidet zu werden.
*Mark Twain*
http://www.nic3010.de.vu
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:09von Smigel • Anfänger | 106 Beiträge | 106 Punkte
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In Antwort auf:
Im Endeffekt haperts doch an allen Ecken und Enden. Die Versicherungen arbeiten gegen die VN und die Gerichte unterstützen das auch noch Da denkt man, man ist ja versichert, da kann nix passieren, und bei einem Schadenfall hat man den Schwarzen Peter..
Nein, glaube mir, es ist VOLLKOMMEN umgekehrt. Die Versicherungen arbeiten hier genau FÜR ihre VN´s und richten sich dabei an den seit Beginn des 19. Jahrhunderts geltenden Gesetzen bzgl. des Schadensersatzes. Das Haftpflichtrecht ist sehr eindeutig geregelt - und ist trotzdem oft sehr schwer nachvollziehbar. Die Hälfte meiner Berufsschulklasse hatte es auch nicht geschnallt...
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:11von Smigel • Anfänger | 106 Beiträge | 106 Punkte
In Antwort auf:
da mein pferd seins getreten hat und das andere Pferd nichts gemacht hat, muß ich dem A***loch wohl oder übel alles ersetzten!
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Musst du NICHT. Überlege mal genau, warum. Siehst Du vielleicht einen Punkt, wo Du dem Arsch eine Teilschuld nachweisen kannst? Rätsel mal selbst. Nur zur Erklärung: Ich will dich nicht öffentlich vorführen, sondern möchte Dich die Überlegung selbst anstellen lassen, weil Du es dann sicher hinterher leichter nachvollziehen kannst. Also, rate mal!
Gruß
Dennis
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:17von Nic3010 • Turniertrottel | 1.643 Beiträge | 1643 Punkte
ich denke, du willst darauf hinaus, dass er sein Pferd nicht neben meinem hätte anbinden müssen...
sehe das nicht ganz so...denn wenn ich mich imk bus neben jemanden setzte, der mir aus versehen seine Tasche ins gesicht haut und ich verletzt bin, habe ich dann auch eine teilschuld, weil ich mich hätte woanders hinsetzten können?
und mit dem anhängfer isses ja so, da tut mir jemand einen Gefallen! er geht das Risiko mir zu liebe ein..
Lg nic
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RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:17von Lieschen • Goldenes Reitabzeichen | 11.022 Beiträge | 11117 Punkte
ich muss ehrlich sagen, ich finde die Rechtsprechung an diesem Punkt alles andere als unfair, wobei ich auch grundsätzlich äußerst selten ein Problem mit der duetschen Rechtsprechung habe, jedenfalls nicht von den Gerichten, wo die fähigen Richter sitzen,also OLG aufwärts und an denen orientiert sich ja der Rest.
man geht halt nunmal davon aus, dass tierisches Verhalten zu so etwas führt. An tierischem Verhalten sind aber grundsätzlich erstmal beide Pferde "schuld". In Ausnahmefällen wird ja auch schon mal eine Vollschuld bejaht, das kommt auf die Umstände des Einzelfalles drauf an.
wenn zB beide pferde sich auf der Koppel kabbeln und Pferd 1 tritt Pferd 2 und das bricht sich das Bein, dann ist Pferd 2 letztlich genauso beteiligt. Es ist ja eher selten, dass das eine Pferd quasi hinterrücks vom anderen angefallen wird, irgendwas geht da immer voraus.
aber an SER scheitern nicht nur viele Verischerungsazubis, sondern auch genug Juristen
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:20von Mikalaya • Pferdepfleger | 841 Beiträge | 841 Punkte
dennis: im endeffekt geht es glaub ich gerade nicht darum was das gesetz für richtig hält, sondern um das moralische empfinden. und aus diesem heraus ist es halt für viele so, dass es ihnen tierisch unangenehm ist wenn ihr pferd egal wo einen schaden anrichtet und der nur zur hälfte übernommen wird.
mein gerechtigkeitsverständnis sagt das genauso, mein pferd verursacht schaden -> ich zahle.
egal was das gesetz sagt bleibt das miese gefühl im bauch wenn dann nur die hälfte übernommen wird.
bei 2 pferden am anbinder hat meine versicherung btw den ganzen schaden übernommen.
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~~~~ Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher (Albert Einstein) ~~~~
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:21von Smigel • Anfänger | 106 Beiträge | 106 Punkte
Hallo Nic, bleib bitte nur bei diesem Thema, denn sonst wird es zu durcheinander - zudem sind das VOLLKOMMEn andere Situationen, die wieder unter anderen Gesichtspunkten betrachtet werden müssen.
Aber du bist schon auf dem vollkommen richtigen Weg.
1.
In Antwort auf:
ich denke, du willst darauf hinaus, dass er sein Pferd nicht neben meinem hätte anbinden müssen...
FAST!
2.
In Antwort auf:
sehe das nicht ganz so...denn wenn ich mich imk bus neben jemanden setzte, der mir aus versehen seine Tasche ins gesicht haut....
Ahaaaa, nu bist Du fast am Ziel.
Gegenfrage: Musst Du damit rechnen, dass Dir jemand eine Tasche ins Gesicht haut? Wie oft kommt soetwas vor?
Antworte NUR auf diese eine Frage, dann sind wir nämlich (fast) am Ziel!
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:23von Nic3010 • Turniertrottel | 1.643 Beiträge | 1643 Punkte
ich muß nicht damit rechnen, aber es kommt schon mal vor, wenn auch selten..
Lg Nic
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RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:24von Just for fun • Turnierreiter | 3.541 Beiträge | 3548 Punkte
Ich seh das wie lieschen...
Wir hatten einen weiteren fall, zwei nebeneinander leigende koppeln, ordentlicher holzzaun (also richtiger altmodischer koppelzaun) Auf der einen koppel 2 reitpferde (wallache) auf der anderen koppel 3 jungpferde (hengste). Die hengste haben "fangen" gespielt, einer kam dabei zu fall, schlitterte unter dem (teilweise splitternden) zaun durch auf die andere seite (zu den wallachen).
Dort rappelte er sich (unverletzt) auf und ging auf kontaktsuche zu dem einen wallach. Dieser hatte wohl angst, versuchte abzudrehen und zu flüchten und kam so unglücklich zu fall, dass er sich das becken brach (wurde eingeschläfert).
Die versicherung des junghengstbesitzers hat den wert des pferdes (wurde durch einen sachverständigen festgelegt) zu 80 % ersetzt...
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:24von melanie2776 • Goldenes Reitabzeichen | 16.417 Beiträge | 16645 Punkte
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:25von Smigel • Anfänger | 106 Beiträge | 106 Punkte
In Antwort auf:
mein gerechtigkeitsverständnis sagt das genauso, mein pferd verursacht schaden -> ich zahle.
egal was das gesetz sagt bleibt das miese gefühl im bauch wenn dann nur die hälfte übernommen wird.
bei 2 pferden am anbinder hat meine versicherung btw den ganzen schaden übernommen.
@Mika: Ich kann Deine Gedankengänge absolut nachempfinden. Aber: Die Versicherung MUSS sich hier ans Gesetz halten, es gilt das sogenannte Bereicherungsverbot. Zu Deinem Schaden, der voll bezahlt wurde: Es kommt hier immer auf Kleinigkeiten an, die die rechtliche Situation total kippen können. Z. B. wer hat das pferd als erstes angebunden? Wusste der andere, das grad ein zweites Pferd neben sein gestellt wurde? War er damit einverstanden? Und und und...
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:27von Lieschen • Goldenes Reitabzeichen | 11.022 Beiträge | 11117 Punkte
wenn man so bewusst ein Risiko eingeht, dann bekommt man unter Umständen gar nichts...
hatten bei uns im Stall zB gerade den Fall, dass ein ein frisch gelegter Hengst gegen ausdrücklichen Wunsch der PBs auf die Koppel dazu gestellt wurde vom SB... das eine Pferd wurde vom Hengst übel am Rücken verletzt, die Haftpflicht des SBs wird wohl den schaden (3000 Euro) voll und ganz übernehmen.
da wurde kein Mitverschulden abgezogen...
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:30von Mina • Reitlehrer | 5.765 Beiträge | 5833 Punkte
Na Smigel, wie soll ich denn das verstehen? Ich raff das SER schon, ich kann nur viele Entscheidungen nicht nachvollziehen.
Dass die Makler für die VNs arbeiten, glaub ich gern. Aber die Versicherungen selbst denken wenns hart auf hart kommt auch nur an ihren eigenen Geldbeutel - ist so von meiner Erfahrung her. Schön wenn du andere Erfahrungen gemacht hast
Und zu Lieschen: Klar, das OLG muss ja versuchen, möglichst "richtige" Entscheidungen zu treffen. Ich denke aber, dass bei den meisten Fällen das AG wohl zuständig ist und wenn man Pecht hat, ist die Beschwer für eine Berufung nicht erreicht.. dann muss man mit den - manchmal hirnrissigen - Entscheidungen div. Amtsrichter leben.. leider
Wie auch immer, schwieriges Thema, kann man lange drüber schreiben (sonst gäb´s ja auch keine Anwälte/Richter etc., die müssen ja schließlich auch von irgend etwas leben )
RE: Versicherungsfrage!
in Was oben nicht passt 12.09.2006 11:31von Smigel • Anfänger | 106 Beiträge | 106 Punkte
@ Melanie: Richtig.
In Antwort auf:
ich muß nicht damit rechnen, aber es kommt schon mal vor, wenn auch selten..
Richtig. So, und mach ich es kurz: Bei Deiner Handtasche kommt § 823 BGB ins Spiel, der regelt sie Verschuldenshaftung. Hau ich Dir versehentlich eine Tasche über die Rübe, muss ich dafür aufkommen.
Anders bei den Pferden: Von Pferden geht IMMER eine gewisse Gefahr aus, weil sie stets unberechnbar reagieren können. Daher gilt hier eine verschärfte Haftung, die sogenannte GEFÄHRDUNGSHAFTUNG. Ich hafte also alleine schon deshalb, nur weil das Pferd da ist, selbst wenn ich alles "richtig" mache und mich keine Schuld trifft.
Unser Arsch aus dem Beispiel musste also damit rechnen, dass a9 sein Pferd Deinem eins überbrät oder aber das b) Dein Pferd schneller ist um seinem einen vor den Latz knallt.
In dem Fall greift demnach die 50/50-Regelung.
Würdest du Dein Pferd OHNE Einwilligung des anderen neben dessen Pferd stellen (er befindet sich z. B. grad in der Sattelkammer oder hat Dich gebeten, Dein Pferd woanders anzubinden), dann müsstest du in gleichen Fall selbstverständlich...na was wohl? Richtig, VOLL haften.
Ist eigentlich ganz easy!
Grüßle
Dennis
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