Den Equidenpass mit der dazugehörigen Eigentunsurkunde gibt es seit 1998.
Vor 1998 war der rosa Abstammungsnachweis eigentumsbegründend und mußte unzugänglich vor Dritten aufbewahrt werden.
Der Fohlenjahrgang von 1998 hat diesen Abstammungsnachweis im EP und der EP begrünet auch kein Eigentumsnachweis, deswegen kann er auch problemlos überall mithingenommen werden, wie es ja auch vorgeschrieben ist. Für Nachweis an Eigentum gilt die seperat ausgestellte Eigentumsurkunde, ähnlich wie beim Auto der Brief und der Schein.
Für Pferde, die vor 1998 geboren sind und bei der FN eingetragen sind, gilt der Abstammungsnachweis als Eigentumsurkunde, da sie von
der FN einen grünen Pferdepass ausgestellt bekommen haben ohne seperate Eigentumsurkunde.
Für Pferde, die ebenfalls vor 1998 geboren sind und nicht bei der FN eingetragen sind, gilt das man den Abstammungsnachweis zu dem zuständigen
Verband schickt mit Bitte um eine Ausstellung eines EPs. Der Abstammungsnachweis wird dann als Eigentumsurkunde entwertet und
dem EP hinzugefügt. Desweiteren erhält man eine neue Eigentumsurkunde.