Das Reiterhippodrom
#1

Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 08:38
von hoffloh • Turnierreiter | 3.666 Beiträge | 3666 Punkte

Karlsruhe (aho) - Das weit verbreitete Füttern fremder Tiere kann sehr teuer werden. Nach einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist das Füttern fremder Pferde mit frischem Heu einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Pferdebesitzers.
Der „Fütterer“ muss dem Besitzer eines Pferdes deshalb fast 8.000 Euro Schadensersatz zahlen, obwohl er nicht wusste, dass frisches Heu für Pferde gesundheitsschädlich sein kann. Ein „Tierfreund“ hatte mit guter Absicht einer trächtigen Pferdestute auf einem Reiterhof frisches herumliegendes Heu verfüttert. Das Tier starb deswegen.

Im Detail

Der Kläger betreibt einen Reiterhof. An einem Abend im Juli 2005 wollte der Beklagte dort seine Schwester abholen. Die Wartezeit überbrückte er in den Stallanlagen. Im Innenhof standen mehrere Anhänger mit Heu, von denen einige Ballen auf den Boden gefallen waren. Einer der Heuballen war aufgegangen, so dass das Heu lose auf dem Boden lag. Der Beklagte nahm von dem Heu und verfütterte es an die Pferde E., L. und M.

Der Kläger hat geltend gemacht, die vom Beklagten gefütterten Pferde hätten deswegen am nächsten Tag Koliken erlitten. Wegen dieser Koliken habe die trächtige Stute E. eingeschläfert werden müssen. Ihm sei ein Schaden entstanden in Höhe von insgesamt ca. 21.000 Euro, unter anderem in Höhe des Kaufpreises für die Stute E. von 14.700 Euro, der Hälfte des Verkaufserlöses ihres Fohlens im Erlebensfall von mindestens 10.000 Euro, nämlich 5.000 Euro, in Höhe von ca. 1.200 Euro für die Behandlung der drei Pferde und für die Entsorgung eines Pferdes. Weitere Kosten seien für die Pflege und Betreuung der kranken Tiere entstanden.

Der Beklagte hat unter anderem vorgetragen, er habe, da er keine Erfahrung mit Tieren besessen habe, nicht gewusst, dass das Füttern der Tiere mit Heu zu Koliken führen könne.

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 23.03.2007 die Klage abgewiesen, da dem Beklagten ein Fahrlässigkeitsvorwurf nicht gemacht werden könne.

Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Klägers war teilweise erfolgreich.
Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 17.01.2008 den Beklagten verurteilt, an den Kläger ca. 7.900 Euro zu bezahlen.

Das Füttern der Pferde mit frischem Heu stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Klägers dar. Nach der Vernehmung der Tierärztin und auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens kam der Senat zu der Überzeugung, dass das Verfüttern des Heus Ursache für die Koliken bei allen drei Pferden war. Nach Erläuterung des Sachverständigen genügen ein oder zwei Handvoll nicht abgelagertes Heu, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. Der Einwand des Beklagten, möglicherweise sei das Handeln Dritter, die die Pferde ebenfalls gefüttert hätten, für die Koliken ursächlich, ist rechtlich nicht erheblich.

Der Beklagte hat entgegen der Auffassung des Landgerichts fahrlässig gehandelt. Dem Beklagten, der nach eigener Darstellung weder nähere Erfahrung mit Pferden hatte, noch über die Nahrungsgewohnheiten der Tiere informiert war, musste klar sein, dass er keinerlei Kenntnisse über Nahrungsunverträglichkeiten hatte und er schon deshalb gehalten war, jegliche Gabe von Futter zu unterlassen. Zudem hätte er erkennen können und müssen, dass eine ungeregelte und unkontrollierte Zufütterung eine Gefahr für die Gesundheit der Tiere darstellen konnte, zumal er nicht übersehen konnte, wann die Pferde zuletzt gefüttert worden waren und zu welchem Zeitpunkt die nächste Fütterung anstand. Dass es nicht zum Allgemeinwissen gehören mag, dass frisches Heu für Pferde gefährlich ist, vermag ihn deshalb nicht zu entlasten. Es wäre ihm ohne weiteres möglich gewesen, von einer Fütterung der Pferde abzusehen.

Der Beklagte schuldet daher für die Stute E. deren Verkehrswert, den der Senat auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens auf ca. 5.000 Euro bemisst. Sachverständig beraten hat der Senat dem Kläger darüber hinaus 1.200 Euro für das ungeborene Fohlen sowie Behandlungskosten für alle drei Pferde in Höhe von ca. 1.200 Euro zugesprochen.

Inwieweit sich aus dem Fehlen von Schildern, die das Füttern der Pferde ausdrücklich verbieten, der Vorwurf eines Mitverschuldens des Klägers herleiten ließe, bedarf keiner abschließenden Erörterung. Der insoweit beweispflichtige Beklagte hat das Fehlen von Verbotsschildern nicht dargetan.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2008 - 12 U 73/07 -

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Liebe Grüße vom hoffloh

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#2

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 10:40
von Sunny • Reitlehrer | 7.280 Beiträge | 7289 Punkte

Wie passend - jeden Tag kommt gerade ein Mann mit einem kleinen Kind "Pferde gucken" und jeden Tag füttert er die Pferde auf den Paddocks mit allem, was rumliegt. Sollte ich dem vielleicht erzählen?




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#3

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 11:09
von hoffloh • Turnierreiter | 3.666 Beiträge | 3666 Punkte
Leute, die Pferde ohne zu fragen füttern, sind für mich das letzte Auf dem letzten Hof kamen ja auch immer die Sonntagsspaziergänger an den Weiden vorbei. Einen Tag sehe ich nur, wie sich alle Pferde am Zaun tummeln. Ich mal näher hin und sehe, denen wird was gefüttert Also im Laufschritt hin "Ist doch nur altes Brot" Kann ich das bitte mal sehen. Noch weich, teilweise verschimmelt - danke auch Ich habe denen versucht zu erklären, dass es aus diversen gesundheitlichen Gründen nicht gut ist, fremde Pferde zu füttern. Und wenn sie es gut mit den Tieren meine, dann könnten sie das alte Brot () ja in die Stallgasse stellen, es würde dann allen zugute kommen (im wahrsten Sinne des Wortes...)


Liebe Grüße vom hoffloh
zuletzt bearbeitet 28.02.2008 11:09 | nach oben springen

#4

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 11:14
von Sunny • Reitlehrer | 7.280 Beiträge | 7289 Punkte

Hoffi, das kannste bei uns knicken - Du kriegst unfreundliche Antworten, man solle sich nicht so haben etc. Diese Leute sehen es einfach nicht ein, die kennen sich mit Pferde nicht aus. Der Typ stand am Montag mit seinem Kind bei den Jährlingen und hat das Kind ins Paddock gehoben, dass die Kleine "die Ponies nahe anschauen kann" Aber pampig werden, wenn man sie höflich bittet, Abstand zu halten.




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#5

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 11:16
von hoffloh • Turnierreiter | 3.666 Beiträge | 3666 Punkte

Bis ein Jährling das erste Mal etwas "rumzupft"




Liebe Grüße vom hoffloh

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#6

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 11:26
von Betzi • Turniertrottel | 1.991 Beiträge | 1991 Punkte

Da hilft nur eins...Polizei holen...oder zumindest damit drohen...Das ist mein Eigentum und wenn ich nicht will, dass jemand das Pferd anfasst oder es gar noch füttert, dann will ich das nicht und wenn man dann noch pampig angemacht wird, dann ruf ich mal bei der Polizei an.
Oder ich frage, ob ich dem Kind, das sie dabei haben, mal verschimmeltes Brot in den Mund stopfen soll...

Vielleicht sollte man dieses Urteil ausdrucken und einlaminiert an die Weiden hängen...

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#7

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 12:13
von obsession • Turniertrottel | 2.472 Beiträge | 2472 Punkte

ach, in rothof sind alle 15m schilder angebracht, dass füttern verboten ist wegen kolikgefahr und so. da stehen die eltern mit ihren kindern auch direkt NEBEN den schildern und füttern fröhlich alles, was sie finden.

mein standardspruch: "wenn sie jetzt noch EINMAL irgendein pferd füttern, das ihnen nicht gehört, dann stopf ich ihr kind mit cognacbohnen voll! verträgt es bestimmt genauso gut!!".

obsi


-------------
Achtung!!! Kluge, lebenserfahrene, unerbittliche, gebildete, scharfsinnige, clevere, hochintelligente, erfolgsorientierte, intellektuelle, spitzfindige, schöngeistige, entfaltete Respektsperson !!!
(kurz: K.L.U.G.S.C.H.E.I.S.S.E.R.)
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#8

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 12:20
von bibi • Goldenes Reitabzeichen | 16.010 Beiträge | 16033 Punkte

ich sag nur noch "Die pferde beißen"
das zieht besser und hören wollen die leute ja doch nicht.


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#9

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 12:23
von hoffloh • Turnierreiter | 3.666 Beiträge | 3666 Punkte

Der Spruch mit den Cognacbohnen ist gut Muss ich mir mal merken




Liebe Grüße vom hoffloh

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#10

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 19:59
von Silberzwiebel • Turnierreiter | 4.565 Beiträge | 4565 Punkte

Dummheit schützt vor Strafe nicht. Ich fänds gerecht wenn der die vollen 21T. zahlen müsste.
Ich kann auch nich den Nachbarn erschießen und danach sagen ich wusste nicht das man das nicht darf ^^


Liebe Grüße,
Zwiebel


the rasmus - open my eyes
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#11

RE: Pferd mit frischem Heu „totgefüttert“ +++ Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

in Was oben nicht passt 28.02.2008 23:53
von PrettyWoman • Fortgeschritten | 1.344 Beiträge | 1344 Punkte

Dieses Problem kenn ich zur Genüge!! Da kannst du diskutieren und erklären wie du wills, die Leute sind so uneinsichtig!! Das einzige was mal gegen so nen idioten geholfen hat, war der Spruch "fänden sie es etwa gut, wenn wir ihrem Kind verschimmeltes Brot füttern würden?! Nein?..."
Wenigstens der hat sich nicht mehr blicken lassen!!

Wir haben da mal bei der Polizei nachgefragt, die haben uns damals erzählt, dass man da völlig machlos dagegen ist, selbst mit Schildern habe man keine Chance, das einzige womit man angeblich rechtlich durchkommt wenn "Privatgrundstück" Schilder herumstehn... keine AHnung ob das stimmt.
Aber so wie sich dieses Urteil anhört, kann man ja doch gegen diese Leute vorgehn...

in einem Stall in unserer Gegend ist wegen solchen Idioten ein Pony eingegangen... die haben jetzt einen doppelten Zaun aufgebaut mit nem Bild vom Pony während der Kolik-OP und nem sehr treffenden "Brief vom Pony"!!! Aber ich glaube, selbst das schreckt nicht ab!!!


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